Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Erbrachte Ausgleichszahlungen aufgrund vorzeitiger Auflösung eines Zinsswaps sind keine Werbungskosten bei Einkünften aus VuV
(1) Beendet der Stpfl. einen Zinsswap, der im Zusammenhang mit der Finanzierung einer vermieteten Immobilie zur Begrenzung des Zinsänderungsrisikos abgeschlossen worden ist, wird ein bis dahin bestehender wirtschaftlicher Veranlassungszusammenhang zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gelöst. (2) Aufgrund der Beendigung des Zinsswaps erbrachte Ausgleichszahlungen stehen wie positive Ausgleichszahlungen nicht mehr im wirtschaftlichen Zusammenhang mit den Einkünften aus der Nutzungsüberlassung der vermieteten Immobilie (Anschluss an das , NWB WAAAE-89048, BStBl 2015 II S. 827; Bezug: § 21 Abs. 3, § 20 Abs. 8 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a, Abs. 4 Satz 5, § 9 Abs. 1 Satz 1, Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Satz 1 EStG).
Damit hob der BFH das Urteil der...BStBl 2016 I S. 85