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Körperschaftsteuer | Besteuerung von BgA und Eigengesellschaften von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
Das BMF hat die zeitliche Übergangsregelung des , NWB QAAAH-97128 (BStBl 2021 I S. 2483), betreffend die in Rz. 15a und 17 enthaltenen Grundsätze für juristische Personen des öffentlichen Rechts bis zum verlängert (, NWB RAAAJ-83197).
Diese Verlängerung gilt allerdings nur, wenn die Norm des § 2b UStG für die juristische Person des öffentlichen Rechts noch keine Anwendung findet und für den betreffenden Verpachtungs-BgA bereits bis zum von der bisherigen Übergangregelung des NWB QAAAH-97128, verlängert durch das , NWB VAAAJ-32101 (BStBl 2023 I S. 206), Gebrauch gemacht wurde.