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Glaubhaftmachung einer unternehmerischen Tätigkeit beim Antrag auf Vergabe einer Steuernummer und Umsatzsteueridentifikationsnummer
Soll eine unternehmerische Tätigkeit ausgeübt werden, so bedarf es einer umsatzsteuerlichen Registrierung, die auf die Erteilung einer Steuernummer und darüber hinaus regelmäßig auch auf die Erteilung einer Umsatzsteueridentifikationsnummer gerichtet ist. Das Thüringer FG musste jüngst klären (), welche Maßstäbe an den Antragsteller zur Glaubhaftmachung der unternehmerischen Tätigkeit anzulegen sind und wann das Finanzamt die Steuernummer und Umsatzsteueridentifikationsnummer versagen darf.
I. Leitsätze (nicht amtlich)
Es besteht kein – durch die Rechtsprechung grundsätzlich anerkannter – öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer und Umsatzsteueridentifikationsnummer, wenn die Absicht des Antragstellers, eine unternehmerische Tätigkeit im Inland im Bezirk des örtlich zuständigen Finanzamts ausüben zu wollen, nicht durch objektive Anhaltspunkte schlüssig dargelegt bzw. glaubhaft gemacht werden kann.
Eine nur pauschal vorgetragene Absicht, unternehmerisch tätig werden zu wollen, ist insbesondere dann nicht ausreichend, wenn im Einzelfall bereits objektive Anhaltspunkte dagegen sprechen (im Streitfall: Keine vorhandene L...