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Änderungen bei der Bekanntgabe von Verwaltungsakten
Das Postrechtsmodernisierungsgesetz (PostModG) sorgt für Änderungen bei der Bekanntgabe von Verwaltungsakten. Während Generationen von Steuerrechtlern die Drei-Tage-Regelung bei der Bekanntgabe von Verwaltungsakten in Fleisch und Blut übergegangen ist, erfolgt künftig eine Bekanntgabefiktion nach vier Tagen. Von der Änderung sind jedoch nicht alle in der Abgabenordnung bekannten Drei-Tage-Regelungen betroffen. Was bei der Bekanntgabe im Allgemeinen und künftig auch im Speziellen zu beachten ist, wird im Beitrag näher beleuchtet.
Hintergrund der Änderung
Das Postgesetz (PostG), welches neben einer Vielzahl weiterer Gesetze im Rahmen des PostModG einer Neufassung unterworfen wurde, gibt den rechtlichen Rahmen für die Erbringung von Postdienstleistungen in Deutschland vor. Da die Menge der versandten Briefe in Deutschland auf ca. 12,6 Mrd. Stück im Jahr 2023 zurückging, soll wegen einer immer geringer werdenden Bedeutung von Briefsendungen der Fokus im Postdienstleistungsbereich weg von Zustellgeschwindigkeit hin zu Zustellverlässlichkeit gelegt werden.
Das bedeutet, dass künftig, so die Begründung zum PostModG, im Jahresdurchschnitt 95 % aller Briefsendungen am dritten...