Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Neuregelung der Kleinunternehmerbesteuerung ab 01.01.2025
Durch das Jahressteuergesetz 2024 vom (siehe STFAN 1/2025 S. 2 KIEHL WAAAJ-81827) wurde die Besteuerung der Kleinunternehmer ab dem reformiert. Die Neufassung des § 19 UStG beruht auf einer zum umzusetzenden EU-Richtlinie zur einheitlichen Besteuerung von Kleinunternehmern im Unionsgebiet. Der Beitrag stellt die gesetzlichen Neuerungen im Einzelnen dar.
Änderungen ab
Bislang konnten lediglich im Inland ansässige Unternehmer von der Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG Gebrauch machen. Ab wurde innerhalb des Unionsgebiets eine grenzüberschreitende Kleinunternehmerbesteuerung eingeführt. Damit können deutsche Unternehmer bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen in anderen EU-Mitgliedsstaaten die Kleinunternehmerregelung nach den dort geltenden Bestimmungen in Anspruch nehmen. Umgekehrt können Unternehmer aus anderen EU-Mitgliedsstaaten die deutsche Kleinunternehmerbesteuerung anwenden.
Darüber hinaus wurden durch die Neuregelung der Kleinunternehmerbesteuerung die Umsatzgrenzen erhöht. Während bislang die Umsatzsteuer bei Kleinunternehmern nach dem Wortlaut des § 19 UStG nicht erhoben wurde, sind die Umsätze von Kleinunternehmern ab 20...