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Virtuelle Dienstleistungsbetriebsstätten in Saudi-Arabien
Anders als viele andere Rechtsordnungen hat das Königreich Saudi-Arabien das Konzept der virtuellen Dienstleistungsbetriebsstätte eingeführt. Danach kann eine steuerliche Betriebsstätte durch die Erbringung von Dienstleistungen in Saudi-Arabien auch dann vorliegen, wenn die Dienstleistungen ohne physische Anwesenheit des Dienstleisters, d. h. „remote“, erbracht werden. Ausländische Unternehmen sollten sich zur Vermeidung von Nachteilen mit den Grundzügen des Rechtsinstituts vertraut machen.
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I. Virtuelle Dienstleistungsbetriebsstätten
Für die Annahme einer virtuellen Dienstleistungsbetriebsstätte ist es aus Perspektive des saudischen Steuerrechts ausreichend, wenn die Dienstleistungen an einen Kunden in Saudi-Arabien erbracht werden und von gewisser Dauer sind. Wird eine virtuelle Dienstleistungsbetriebsstätte im Einzelfall begründet, muss das ausländische Unternehmen auf diese Einkünfte in Saudi-Arabien Körperschaftsteuer zum derzeit geltenden Körperschaftsteuersatz von 20 % zahlen.
Praktische Relevanz hat das Rechtsinstitut der virtuellen Dienstleistungsbetriebsstätte vor allem für Unternehmen, die digita...