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Schenkungsteuer | Anforderungen an einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (FG)
Für die Frage, ob die Rückausnahme
des
§ 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 ErbStG greift und
folglich ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vorliegt, ist darauf
abzustellen, ob der Hauptzweck des Betriebes in der Vermietung von Wohnungen
besteht, dessen Erfüllung einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erfordert.
Maßgeblich ist deshalb die Art und Weise der Vermietungstätigkeit als solcher
(; Revision anhängig,
BFH-Az. II R 39/24).
Hintergrund: Die Wirtschaftsgüter des Verwaltungsvermögens sind in § 13b Abs. 4 Nr. 1 bis 5 ErbStG abschließend aufgezählt. Maßgebend für die Einordnung von Wirtschaftsgütern als Verwaltungsvermögen sind die Verhältnisse am Stichtag der Entstehung der Steuer (§ 9 Abs. 1 ErbStG). Insbesondere gehören dazu Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke und Grundstücksteile, ...