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StuB Nr. 18 vom Seite 713

Parkhaus als erbschaftsteuerrechtlich nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen

Anmerkungen zum

WP/RA/StB Niels Doege und StB Erik Niermann, LL.M.

Nach dem stellt ein Parkhaus Verwaltungsvermögen i. S. des § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 1 ErbStG dar. Diese Grundsätze dürften nicht nur für Parkhäuser, sondern auch auf Hotels und Beherbergungsbetriebe anzuwenden sein.

Kernaussagen
  • Im Rahmen eines Parkhausbetriebs Dritten zur Nutzung überlassene Parkplätze stellen erbschaftsteuerrechtlich nach dem nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen dar.

  • Der BFH vertritt damit eine sehr strenge Auslegung des Wortlauts der Regelungen.

  • Die Entscheidung des BFH dürfte nicht nur Parkhausbetriebe betreffen, sondern viele weitere Unternehmen, die im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit eigenen Grundbesitz an Dritte überlassen.

I. Sachverhalt

[i]Mertes/Neef/Klaas, „Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke“ als steuerschädliches Verwaltungsvermögen, NWB 29/2024 S. 1960, NWB TAAAJ-70880 Viskorf, in: Viskorf/Schuck/Wälzholz, ErbStG, 7. Aufl. 2023, § 13b Rz. 182, NWB HAAAJ-32901 Der Kläger war Alleinerbe seines Vaters (Erblasser). Die Erbeinsetzung erfolgte durch ein notariell beurkundetes Testament. Zum Nachlassvermögen gehörte das Einzelunternehmen des Erblassers. Dieses umfasste ein mit einem Parkhaus und einer Tankstelle bebautes Grundstück. Das Parkhaus hatte der Erblasser ursprünglich selbst betrieben. Anschließend verpachtete er es unbefristet an den Kläger. Die Einnahmen aus dem Pachtverhältnis führten beim Erblasser zu gewerblichen Einkünften nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Die Tankstelle, die 7,12 % der gesamten Bruttofläche des bebauten Grundstücks ausmachte, war bisher an eine GmbH verpachtet.

In seiner Erklärung zur Feststellung des Werts des Betriebsvermögens gab der Kläger an, es sei kein Verwaltungsvermögen vorhanden. Der Revisionsbeklagte (FA) stellte mit Feststellungsbescheid vom den Wert des Betriebsvermögens fest. Die Summe der gemeinen Werte der Vermögensgegenstände des Verwaltungsvermögens wurden auf den erklärten Wert des gesamten mit dem Parkhaus und der Tankstelle bebauten Grundstücks festgestellt.