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BBK 3/2025 S. 97

Einführung einer W-IdNr. startete stufenweise ab dem

Bei der W-IdNr. handelt es um eine bundesweit gültige, einheitliche Kennung, die einem Unternehmen unabhängig von dessen Standort zugewiesen wird und dazu dient, wirtschaftlich Tätige eindeutig zu identifizieren; vergleichbar mit der Steueridentifikationsnummer bei natürlichen Personen. Sie wird einmalig vergeben und ändert sich auch dann nicht, wenn der Betriebssitz innerhalb Deutschlands verlegt wird. Zukünftig soll schrittweise die W-IdNr. auf allen steuerlichen Anträgen, Formularen und Vordrucken der Finanzverwaltung zum Einsatz kommen. Darüber hinaus dient sie als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer nach dem Unternehmensbasisdatenregistergesetz und wird im Register über Unternehmensbasisdaten gespeichert. Die W-IdNr. (bestehend aus den Anfangsbuchstaben DE und e...