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BBK Nr. 3 vom Seite 135

Änderung der Meldegrenzen bei der Außenwirtschaftsverordnung

Erleichterungen im internationalen Zahlungs- und Kapitalverkehr

Uwe Suntrup

Die Bundesregierung hat Ende 2024 die „Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ im Bundesgesetzblatt verkünden lassen. Diese Verordnung betrifft zahlreiche Rechtsgrundlagen und insbesondere die Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Hierzu gibt es einige Änderungen in der neuen Fassung. Herausragend sind ein signifikantes Anheben sowie ein Entfallen der Meldegrenzen, um Unternehmen zu entlasten.

Kernaussagen
  • Weniger Bürokratie durch Änderung der Meldegrenzen im Zahlungs- und Kapitalverkehr.

  • Deutliche Vereinfachung und Lesbarkeit der Meldevorschriften.

I. Gegenstand der Verordnung

Die [i]Entlastung von Unternehmen, Bürgern und Verwaltungneue „Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ ist am im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Gegenstand ist die deutliche Entlastung nicht nur der Unternehmen, sondern auch für Bürger sowie auch der Verwaltung.

Eine ganze Reihe von Änderungen treten damit zum in Kraft.

Dies sind u. a.

  • Änderung [i]Vorgenommene Änderungender Meldegrenzen,

  • Umbenennung von Formularen,

  • Änderungen zur Verbesserung der Lesbarkeit der Rechtsgrundlagen,

  • redaktionelle Änderungen bestehender Vorschriften (Rechtsbereinigung).S. 136

Im Folgenden werden die umfangreichen Änderungen übersichtlich im Tableau dargestellt:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Paragraf nach AWV
Meldegrenze
Art der Änderung
5
Rückgabe von Verwaltungsakten
 
weggefallen
63
Begriffsbestimmungen
 
Lesbarkeit/Verständnis
64
Meldung von Vermögen von Inländern im Ausland
von 3 auf 6 Mio. €
Änderung der Meldegrenze
65
Meldung von Vermögen von Ausländern im Inland
 
Lesbarkeit/Verständnis
66
Meldungen von Forderungen und Verbindlichkeiten
von 5 auf 6 Mio. €
Änderung der Meldegrenze
67
Meldung von Zahlungen
von 12.500 € auf 50.000 €
Änderung der Meldegrenze
68
Meldungen von Zahlungen im Transithandel
 
weggefallen
69
Meldungen von Zahlungen der Seeschifffahrtsunternehmen
 
weggefallen