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Änderung der Meldegrenzen bei der Außenwirtschaftsverordnung
Erleichterungen im internationalen Zahlungs- und Kapitalverkehr
Die Bundesregierung hat Ende 2024 die „Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ im Bundesgesetzblatt verkünden lassen. Diese Verordnung betrifft zahlreiche Rechtsgrundlagen und insbesondere die Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Hierzu gibt es einige Änderungen in der neuen Fassung. Herausragend sind ein signifikantes Anheben sowie ein Entfallen der Meldegrenzen, um Unternehmen zu entlasten.
Weniger Bürokratie durch Änderung der Meldegrenzen im Zahlungs- und Kapitalverkehr.
Deutliche Vereinfachung und Lesbarkeit der Meldevorschriften.
.
I. Gegenstand der Verordnung
Die [i]Entlastung von Unternehmen, Bürgern und Verwaltungneue „Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ ist am im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Gegenstand ist die deutliche Entlastung nicht nur der Unternehmen, sondern auch für Bürger sowie auch der Verwaltung.
Eine ganze Reihe von Änderungen treten damit zum in Kraft.
Dies sind u. a.
Änderung [i]Vorgenommene Änderungender Meldegrenzen,
Umbenennung von Formularen,
Änderungen zur Verbesserung der Lesbarkeit der Rechtsgrundlagen,
redaktionelle Änderungen bestehender Vorschriften (Rechtsbereinigung).S. 136
Im Folgenden werden die umfangreichen Änderungen übersichtlich im Tableau dargestellt:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Paragraf nach AWV | Meldegrenze | Art der Änderung | |
5 | Rückgabe von Verwaltungsakten | weggefallen | |
63 | Begriffsbestimmungen | Lesbarkeit/Verständnis | |
64 | Meldung von Vermögen von Inländern im Ausland | von 3 auf 6 Mio. € | Änderung der Meldegrenze |
65 | Meldung von Vermögen von Ausländern im Inland | Lesbarkeit/Verständnis | |
66 | Meldungen von Forderungen und Verbindlichkeiten | von 5 auf 6 Mio. € | Änderung der Meldegrenze |
67 | Meldung von Zahlungen | von 12.500 € auf 50.000 € | Änderung der Meldegrenze |
68 | Meldungen von Zahlungen im Transithandel | weggefallen | |
69 | Meldungen von Zahlungen der Seeschifffahrtsunternehmen | weggefallen |