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BBK Nr. 3 vom Seite 93

Vorsteuerverprobung – oft unterschätzt, und doch nicht zu unterschätzen

Beate A. Blechschmidt | Verantw. Redakteurin | bbk-redaktion@nwb.de

Die Vorsteuerverprobung ist eines dieser Werkzeuge, die Steuerberater zwar kennen, aber in der Praxis oft unterschätzen. Dabei ist sie weit mehr als nur eine Pflichtübung oder eine Kontrollmaßnahme. Sie kann ein essenzielles Instrument zur Qualitätssicherung, zur Früherkennung von Fehlern und letztlich zur Risikominimierung gegenüber dem Finanzamt sein.

Da die Vorsteuerverprobung ein wichtiges Instrument zur Schlüssigkeitsprüfung ist, sollte sie zum Handwerkszeug eines jeden gehören, der sich mit Umsatzsteuer beschäftigt. Die Ermittlung der Vorsteuer erfolgt im Wesentlichen in der Buchführung durch die Verbuchung auf Automatikkonten bzw. durch Verbuchung mit einem Vorsteuerschlüssel. Zur Überprüfung der Schlüssigkeit der gebuchten Vorsteuern eignet sich ebendiese Vorsteuerverprobung, d. h. eine überschlägige rechnerische Ermittlung der Vorsteuern anhand der Sachkonten, in denen Vorsteuern enthalten sind oder sein könnten.

Karl-Hermann Eckert bietet in seinem Beitrag ab der Seite 101 einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen sowie die Methodik der Vorsteuerverprobung und gibt Hinweise, was in Fällen von Differenzen zu tun ist, und welche Rechtsfolgen sich aus Verprobungsdifferenzen ergeben können.

Die Vorsteuerverprobung sollte als fester Bestandteil in den Arbeitsprozessen einer Steuerkanzlei verankert werden und vor der Abgabe der Umsatzsteuer-Jahreserklärung durchgeführt werden, um Nachfragen der Finanzbehörde zu vermeiden. Die fortschreitende Digitalisierung bietet hierbei zahlreiche Möglichkeiten zur Automatisierung und Verbesserung bestehender Kontrollmechanismen.

Wie handhaben Sie es in der Praxis? Gehört die Vorsteuerverprobung zu den Werkzeugen, die Sie regelmäßig nutzen? Wie gehen Sie in diesem Zusammenhang mit der fortschreitenden Digitalisierung um und den immer ausgefeilteren KI-Anwendungen? Kommen diese bei Ihnen bereits zur Anwendung oder warten Sie noch ab? Ich bin gespannt auf Ihre Erfahrungen.

Herzliche Grüße

Beate Blechschmidt

Fundstelle(n):
BBK 2025 Seite 93
TAAAJ-84206