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BFH 17.10.2024 III R 1/23, Kommentierte Nachricht BBK 4/2025 S. 148

Gewerbesteuer | Keine erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei Veräußerung der Immobilie zu Beginn des 31.12.

Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG wird einer GmbH nicht gewährt, wenn sie ihren gesamten Grundbesitz einen Tag vor Ablauf des Erhebungszeitraums („am Beginn des 31.12.“) veräußert. Sie war dann nämlich nicht während des gesamten Erhebungszeitraums ausschließlich grundstücksverwaltend tätig.

[i]Veräußerung der einzigen Immobilie erfolgte am Beginn des 31.12.2016Die Klägerin war eine GmbH, die nach ihrem Gesellschaftsvertrag Immobilien verwaltete und veräußerte. Sie erwarb zunächst ein Objekt in F im Jahr 2013, das sie als Umlaufvermögen aktivierte und im Jahr 2014 veräußerte. Im November 2015 erwarb sie ein Objekt in G. Dieses Objekt veräußerte sie im November 2016; nach dem Verkaufsvertrag sollte der Nutzen- und Lastenwechsel „am Beginn des “ erfolgen. Die Klägerin verfügte im Streitjahr 2016 über zwei Bankkonten: ein Bankkonto wurde für die...