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Sozialversicherung | Versicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern (BSG)
Ist ein GmbH-Geschäftsführer
zugleich als Gesellschafter am Kapital der Gesellschaft beteiligt, sind der
Umfang der Kapitalbeteiligung und das Ausmaß des sich daraus für ihn ergebenden
Einflusses auf die Gesellschaft das wesentliche Merkmal bei der Abgrenzung von
abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit ().
Sachverhalt und Verfahrensgang: Die Klägerin war eine GmbH, deren Gesellschafter eine Holding-GmbH mit Anteilen in Höhe von 50 % und zwei natürliche Personen mit Anteilen in Höhe von jeweils 25% waren. Der Beigeladene war Geschäftsführer der Klägerin und zudem Gesellschafter der Holding-GmbH. Die andere Hälfte der Geschäftsanteile an der Holding-GmbH hielt seine Ehefrau. Der Beigeladene und seine Ehefrau waren je...