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BBK Nr. 3 vom

Änderung der Meldegrenzen bei der Außenwirtschaftsverordnung

Erleichterungen im internationalen Zahlungs- und Kapitalverkehr

Uwe Suntrup

Die Bundesregierung hat Ende 2024 die „Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ im Bundesgesetzblatt verkünden lassen. Diese Verordnung betrifft zahlreiche Rechtsgrundlagen und insbesondere die Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Hierzu gibt es einige Änderungen in der neuen Fassung. Herausragend sind ein signifikantes Anheben sowie ein Entfallen der Meldegrenzen, um Unternehmen zu entlasten.

Kernaussagen
  • Weniger Bürokratie durch Änderung der Meldegrenzen im Zahlungs- und Kapitalverkehr.

  • Deutliche Vereinfachung und Lesbarkeit der Meldevorschriften.

I. Gegenstand der Verordnung

Eine ganze Reihe von Änderungen treten damit zum in Kraft. Dies sind u. a.

  • Änderung der Meldegrenzen,

  • Umbenennung von Formularen,

  • Änderungen zur Verbesserung der Lesbarkeit der Rechtsgrundlagen,

  • redaktionelle Änderungen bestehender Vorschriften (Rechtsbereinigung).

Im Folgenden werden die umfangreichen Änderungen übersichtlich im Tableau dargestellt:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Paragraf nach AWV
Meldegrenze
Art der Änderung
5
Rückgabe von Verwaltungsakten
 
weggefallen
63
Begriffsbestimmungen
 
Lesbarkeit/Verständnis
64
Meldung von Vermögen von Inländern im Ausland
v...