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Kommentierte Nachricht NWB EV 2/2025 S. 35

Investmentpolicen | Ohne Vorabpauschale oder Abgeltungsteuer in Fonds anlegen

Die Vorabpauschale wurde bereits 2018 im Rahmen des Investmentsteuergesetzes eingeführt, aber 2024 erstmals angewendet. „Auch in diesem Jahr waren viele überrascht, als ihre Depotbank im Januar Abbuchungen vornimmt, obwohl sich im Depot noch die gleichen Wertpapiere befinden wie Anfang S. 362024“, meint Stefan Brähler. Er ist als Geschäftsführer der Confidema GmbH seit 20 Jahren Spezialist für Investmentpolicen, Nachfolgeplanung und Vermögensstrukturierung.

Die Vorabpauschale besteuert jährlich einen fiktiven unrealisierten Ertrag aus Fondsanteilen, unabhängig von deren tatsächlicher Wertentwicklung. Damit soll einer teilweise langjährigen Steuerstundung bei thesaurierenden Fonds entgegengewirkt werden. „Berechnungsgrundlage ist der sogenannte Basiszinssatz, der jährlich vom Bundesfinanzminis...