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NWB EV 2/2025 S. 62

Einkommensteuer | Ausgleichszahlungen für die vorzeitige Auflösung eines Zinsswap-Geschäfts (BFH)

Ausgleichszahlungen aufgrund der vorzeitigen Auflösung eines Zinsswaps sind keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.

Sachverhalt
Streitig ist, ob eine Ausgleichszahlung, die die Klägerin wegen der vorzeitigen Auflösung eines Zinsswaps zu leisten hatte, im Rahmen der gesondert und einheitlich festzustellenden Besteuerungsgrundlagen für das Streitjahr 2017 bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten oder als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen ist:

Die Klägerin hatte für die Finanzierung eines von ihr vermieteten Grundstücks ursprünglich einen Darlehensvertrag abgeschlossen. Im Jahr 2010 vereinbarte die Klägerin mit der Darlehensgeberin ein Umschuldungsdarlehen. Vertraglicher Auszahlung...