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Schenkungsteuer | Steuerfreie Wertverschiebungen bis zur Einführung des § 7 Abs. 9 ErbStG (FG)
Eine disquotale Einlage in die Kapitalrücklage einer KGaA stellt keine Schenkung an den persönlich haftenden Gesellschafter dar (Bestätigung von , NWB HAAAJ-48528, EFG 2023 S. 1466). § 7 Abs. 9 ErbStG ist nicht rückwirkend anwendbar und findet daher nur auf Sachverhalte Anwendung, die nach Inkrafttreten der Norm verwirklicht worden sind.
Sachverhalt
Zwischen den Beteiligten war streitig, ob eine disquotale Einlage in die ungebundene Kapitalrücklage einer KGaA einen schenkungsteuerpflichtigen Vorgang darstellt.
Der 3. Senat hat – im Anschluss an seine Entscheidung v. - 3 K 188/21 (ausführlich hierzu Farwick, StuB 16/2024 S. 635, NWB DAAAJ-72624) – erneut entschieden, dass nach seiner Ansicht eine disquotale Einlage in die ungebundene Kapitalrücklage einer KGaA mit B...