Unternehmen in Vorbereitung
Bei vielen Unternehmen sind die Vorbereitungen zur Anwendung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in vollem Gange. Obwohl die Umsetzung der CSRD in Deutschland erst nach der Regierungsneubildung erfolgt, ist es für Unternehmen durchaus vorteilhaft, sich schon jetzt mit den neuen Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu befassen. Unter anderem verpflichtet die CSRD die Unternehmen ab dem Jahr 2026 dazu, ihre Berichte in einer Form zur Verfügung zu stellen, die sowohl von Menschen als auch von Maschinen gelesen werden kann. Hierfür werden die Berichte „getaggt“. Was sich dahinter verbirgt und wie genau die gesetzlichen und technischen Anforderungen des Taggings aussehen, beleuchten Dr. Lina Warnke und Prof. Dr. Stefan Müller in ihrem Beitrag ab und geben dabei praktische Hinweise, wie das Tagging des Nachhaltigkeitsberichts umgesetzt werden kann.
Aktuell ergeben sich bei den Unternehmen immer wieder Fragen zu den für sie relevanten Regelungen der ESRS. Das IDW hat eine Modulverlautbarung entwickelt, die ausgewählte und besonders relevante Fragen adressiert und beantwortet. Die einzelnen Module unterstützen Unternehmen und Nachhaltigkeitsprüfer bei der einheitlichen Interpretation und Anwendung der ESRS. Ende November 2024 wurden sieben neue Modulentwürfe zur Konsultation gestellt, die zentrale Fragen zu ESRS 1 sowie themenspezifischen Aspekten wie klimabezogene Risiken, besorgniserregende Stoffe und Korruptionsfälle behandeln. Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Corinna Boecker erläutern die wichtigsten Inhalte der neuen Modulentwürfe in ihrem Beitrag ab .
Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre bei diesen Beiträgen und den weiteren dieser Ausgabe.
Ihre
Anke Kreft
Fundstelle(n):
NaRp 2/2025 Seite 33
DAAAJ-83838