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BFH Urteil v. - XI B 23/97

Leitsatz

Die Voraussetzungen einer Liebhaberei können denknotwendig nur dann erfüllt sein, wenn ein Betrieb objektiv nicht die Existenzgrundlage des Steuerpflichtigen darstellt, sondern ihm andere Geldmittel zur Verfügung stehen, die wirtschaftlich seine wirkliche Existenzgrundlage bilden und die es ihm darüber hinaus ermöglichen, trotz der ständigen Verluste den Betrieb beizubehalten (Anschluß an ). In der Regel wird deshalb die Frage der Liebhaberei nur dann bedeutsam werden, wenn die geltend gemachten Verluste sich einkommensmindernd und damit steuermindernd auswirken können.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 845
DAAAA-97431

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