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BFH Urteil v. - X S 22/96

Tatbestand

Die Antragsteller werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Antragsteller war bis zu seiner fristlosen Entlassung im September 1990 Angestellter eines staatlichen Hochbauamtes. Als Hauptsachbearbeiter war er u. a. verantwortlich für die Planung und Ausschreibung von Bauvorhaben und die Abrechnung einzelner Bauleistungen. Nach den Feststellungen der Staatsanwaltschaft beim zuständigen Landgericht räumte der Antragsteller in den Streitjahren 1983 bis 1990 bestimmten Bauunternehmen Vorteile für die Vergabe von Bauaufträgen ein. Als Gegenleistung dafür erhielt er von diversen Bauunternehmen Bar- und Sachzuwendungen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 703
TAAAA-97417

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