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NWB BB 2/2025 S. 39
Forderungen: Mahnungen per SMS sind gültig
Forderungen können auch per SMS eingetrieben werden. Das hat das OLG Hamm entschieden. Bei berechtigten Forderungen sei eine SMS so zu bewerten wie eine E-Mail.
Download-Tipp
I-4 U 252/22 (vgl. https://go.nwb.de/7a2hb).