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Bewertung | Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten für Bewertungsstichtage im Jahr 2025 (BMF)
Das BMF hat gemäß § 190 Abs. 4 Satz
4 BewG die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der
Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II., BewG bekanntgegeben, die
für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2025 anzuwenden sind ( IV D 4 – S 3225/00006/006/003).
Die Baupreisindizes wurden ausgehend von den vom Statistischen Bundesamt am veröffentlichten Preisindizes für die Bauwirtschaft (Preisindizes für den Neubau in konventioneller Bauart von Wohn- und Nichtwohngebäuden; Jahresdurchschnitt 2024; 2021 = 100) ermittelt.
Sie lauten:
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Baupreisindizes (nach Umbasierung auf das Jahr
2010 = 100) | |
Gebäudearten* 1.01. bis 5.1. Anlage 24, Teil II., BewG | Gebäudearten*
5.2. bis 18.2. Anlage 24, Teil II., BewG |
183,3 | 186,7 |
* Die Bestimmungen in der Anlage 24, Teil II., BewG zum Te...