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Online-Nachricht - Dienstag, 21.01.2025

Gewerbesteuer | Keine erweiterte Grundbesitzkürzung bei erstmaligem Erwerb (Wechsel von Nutzen und Lasten) von Grundbesitz im Laufe des Erhebungszeitraums, auch wenn bereits vor dem Erhebungszeitraum Umbauplanungen etc. vorlagen (FG)

Eine nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG begünstigte Tätigkeit liegt dann nicht vor, wenn das wirtschaftliche Eigentum am Grundbesitz erst nach Beginn des Erhebungszeitraums erlangt wird, selbst wenn zuvor erhebliche Maßnahmen in Bezug auf den Grundbesitz erfolgt sind (; Revision zugelassen).

Hintergrund: Die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen wird nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG um 1,2 % des Einheitswerts des zum Betriebsvermögen des Unternehmers gehörenden Grundbesitzes gekürzt. Nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG in der im Streitjahr 2019 geltenden Fassung tritt an die Stelle der Kürzung nach Satz 1 auf Antrag bei Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen oder daneben Wohnungsbauten betreuen ode...BStBl II 2001, 359

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