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Gewerbesteuer | Keine erweiterte Grundbesitzkürzung bei unterjährigem Erwerb von Grundbesitz und zuvor getätigten Vorbereitungsmaßnahmen (FG)
Eine nach
§ 9 Nr. 1 Satz
2 GewStG begünstigte Tätigkeit liegt dann nicht vor, wenn
das wirtschaftliche Eigentum am Grundbesitz erst nach Beginn des
Erhebungszeitraums erlangt wird, selbst wenn zuvor erhebliche Maßnahmen in
Bezug auf den Grundbesitz erfolgt sind (; Revision
zugelassen).
Hintergrund: Die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen wird nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG um 1,2 % des Einheitswerts des zum Betriebsvermögen des Unternehmers gehörenden Grundbesitzes gekürzt. Nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG in der im Streitjahr 2019 geltenden Fassung tritt an die Stelle der Kürzung nach Satz 1 auf Antrag bei Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen oder daneben Wohnungsbauten betreuen ode...BStBl II 2001, 359