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Gewerblicher Grundstückshandel und erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer
I. Vorbemerkungen
Als Indiz für das Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels (vgl. , NWB CAAAB-20074, BStBl 2004 I S. 434) gilt die Überschreitung der sog. Drei-Objekt-Grenze. Ob ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, ist über die Einkommensteuer hinaus auch für die Gewerbesteuer bedeutsam. Eine erweiterte Kürzung nach § 9 Abs. 1 Satz 2 GewStG wird nämlich nicht zugelassen, wenn die Tätigkeit den Rahmen der Vermögensverwaltung überschreitet. Auch gewerbesteuerlich sind hierbei die ertragsteuerlich entwickelten Kriterien des gewerblichen Grundstückshandels nach der sog. Drei-Objekt-Grenze anzuwenden ( Gosch, in: Brandis/Heuermann, Ertragsteuerrecht, § 9 Rz. 59).