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BFH Urteil v. - III B 60/97

Leitsatz

Der Zweck des InvZulG 1991 gebietet es nicht, entgegen dem Wortlaut des Gesetzes das Verbleiben eines zulagebegünstigten Transportmittels im Fördergebiet auch dann noch anzunehmen, wenn das Transportmittel zwar von einem im Fördergebiet ansässigen AN geführt wird, aber im übrigen überwiegend außerhalb des Fördergebiets zum Einsatz kommt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 112
HAAAA-97379

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