Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erbschaft-/Schenkungsteuer | Bemessung der Schenkungsteuer bei niedrig verzinsten Darlehen
(1) Die Gewährung eines nicht marktüblich verzinsten Darlehens ist als gemischte Schenkung zu versteuern. (2) Bei der Bemessung des Zinsvorteils kann der in § 15 Abs. 1 BewG festgelegte Zinssatz von 5,5 % nicht herangezogen werden, wenn ein niedrigerer marktüblicher Wert für vergleichbare Darlehen feststeht (Bezug: § 13 Abs. 1, Abs. 2 Halbsatz 2, § 15 Abs. 1, § 198 BewG; § 7 Abs. 1 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 2, § 10 Abs. 1 Satz 6, § 12 Abs. 1 ErbStG; § 118 Abs. 2 FGO; § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG).
(1) Die Gewährung eines niedrig verzinsten Darlehens ist als unentgeltliche Zuwendung i. S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG anzusehen. Gegenstand der Zuwendung ist der kapitalisierte Nutzungsvorteil. Bei niedrig verzinsten Darlehen ist die für die schenkungsteuerrechtliche Steuerberechnung maßgebliche Zinsdifferenz aus dem Unterschied zwischen dem ver...