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Steuerfortentwicklungsgesetz verkündet
Nachdem der Bundestag am das Steuerfortentwicklungsgesetz i. d. F. der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drucks. 20/14309) in 2./3. Lesung beschlossen hatte, hat der Bundesrat dem Gesetz am zugestimmt. Die Veröffentlichung erfolgte im BGBl 2024 I Nr. 449 vom . Der Regelungsgehalt des SteFeG wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens erheblich gekürzt. Es umfasst nun noch folgende Maßnahmen:
Anhebung des in den Einkommensteuertarif integrierten Grundfreibetrags
für den VZ 2025: 12.096 €;
ab dem VZ 2026: 12.348 €.S. 71
Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrags
für den VZ 2025 auf 9.600 € (inkl. BEA-Freibetrag);
ab dem VZ 2026 auf 9.756 € (inkl. BEA-Freibetrag).
Anhebung des Kindergeldes
mit Wirkung zum...