Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB 2/2025 S. 70

Steuerfortentwicklungsgesetz verkündet

Nachdem der Bundestag am das Steuerfortentwicklungsgesetz i. d. F. der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drucks. 20/14309) in 2./3. Lesung beschlossen hatte, hat der Bundesrat dem Gesetz am zugestimmt. Die Veröffentlichung erfolgte im BGBl 2024 I Nr. 449 vom . Der Regelungsgehalt des SteFeG wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens erheblich gekürzt. Es umfasst nun noch folgende Maßnahmen:

Anhebung des in den Einkommensteuertarif integrierten Grundfreibetrags

  • für den VZ 2025: 12.096 €;

  • ab dem VZ 2026: 12.348 €.S. 71

Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrags

  • für den VZ 2025 auf 9.600 € (inkl. BEA-Freibetrag);

  • ab dem VZ 2026 auf 9.756 € (inkl. BEA-Freibetrag).

Anhebung des Kindergeldes

  • mit Wirkung zum...