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BFH 22.10.2024 VIII R 33/21, StuB 2/2025 S. 80

Steuerliches Einlagekonto: Offenbare Unrichtigkeit trotz fehlender Erkennbarkeit des zutreffenden Werts

Allein der Umstand, dass zur Bestimmung der zutreffenden Höhe des steuerlichen Einlagekontos nicht die mechanische Übernahme der im Jahresabschluss angegebenen Kapitalrücklage ausreicht, sondern auf einer zweiten Stufe noch weitere Sachverhaltsermittlungen zur Höhe des steuerlichen Einlagekontos erforderlich sind, schließt eine offenbare Unrichtigkeit i. S. des § 129 Satz 1 AO nicht aus (Bestätigung des , NWB PAAAJ-18502, BStBl 2022 II S. 827).

Praxishinweise

Ob ein mechanisches Versehen oder ein die Berichtigung nach § 129 AO ausschließender Tatsachen- oder Rechtsirrtum vorliegt, muss nach den Verhältnissen des Einzelfalls beurteilt werden (ständige Rechtsprechung, z. B. , NWB BAAAJ-58224, BFH/NV 2024 S. 371, Rz. 43, m. w. N.). In den Fällen, in denen die offenbare Unrichtigkeit auf ...BStBl 2022 II S. 827