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BFH Urteil v. - IX R 105/93

Gesetze: FördG § 7FördG EStDV § 11dFördG EStDV § 82a Abs. 3FördG EStG § 10e

Fortführung von Abzugsbeträgen nach § 7 FördG in Fällen der unentgeltlichen Einzelrechtsnachfolge

Leitsatz

Das BezG hat zu Unrecht § 11d EStDV als Rechtsgrundlage angenommen, die eine wirksame Geltendmachung von Abzugsbeträgen gem. § 7 FördG (und § 82a Abs. 3 EStDV) ermöglicht, weil Abzugsbeträge nach § 7 FördG - ebenso wie Abzugsbeträge nach § 10e EStG - keine Abschreibungen und Absetzungen i. S. des § 11d EStDV, sondern eigene Förderungsregelungen darstellen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 339
BFH/NV 1997 S. 339 Nr. -1
CAAAA-97346

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