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RENO Nr. 1 vom Seite 2

Der Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher – einfach mal alles ankreuzen? – Teil 1

Von Rechtsfachwirtin Gabriele Waldschmidt

Auch beim GV-Formular gilt: mit „mal eben ausfüllen“ ist es nicht getan. Insbesondere keine gute Idee ist: „einfach mal alles ankreuzen – dann wird das Richtige schon dabei sein“. In der jetzt beginnenden Reihe wollen wir Ihnen einen Überblick von den Grundlagen der GV-Vollstreckung über die Möglichkeiten der Auftragserteilung bez. einer Geldforderung mit Tipps und Tricks anhand der neuen Formulare, auch unter Berücksichtigung der Kostenproblematik, bis hin zu Auswertungsmöglichkeiten der Vermögensauskunft geben.

Allgemeines

Teil 1 beschäftigt sich mit den Grundlagen der Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher und der evtl. Verpflichtung zur elektronischen Antragstellung.

Für die Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher gelten die allgemeinen Grundvoraussetzungen der Zwangsvollstreckung:

  • Es muss ein für die Zwangsvollstreckung geeigneter Vollstreckungstitel (§§ 704, 794 ZPO) vorliegen,

  • dieser muss mit einer Vollstreckungsklausel (§§ 724 ff. ZPO) versehen sein,

  • und dieser muss einen Zustellungsvermerk enthalten oder spätestens bei der ersten Zwangsvollstreckungsmaßnahme an den Schuldner zugestellt werden.

Der Gerichtsvollzieher ist als Vollstreckungsorgan...

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

RENO - Die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten