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BÜRO Nr. 1 vom Seite 18

Rechenaufgaben rundherum um die Umsatzsteuer

Christa Liegl-Wendlandt

Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer, Vorsteuer oder Einfuhrumsatzsteuer, umsatzsteuerbefreit oder umsatzsteuerpflichtig, Kleinunternehmer oder nicht – das sei heute mal alles hintenangestellt. Hier geht es nur ums Rechnen. Ein paar Vorgaben und wir starten. Mach mit!

Vorgaben

Der Regelsteuersatz ist 19 %, der ermäßigte Steuersatz 7 %. Den Wert, von dem die Umsatzsteuer berechnet wird, nennt man im Gesetz die Bemessungsgrundlage. Ob Umsatzsteuer oder Vorsteuer ist für die Rechenwege egal.

Was steht auf einer Warenrechnung?


Tabelle in neuem Fenster öffnen
 
Nettobetrag oder Preis
 
 
der Ware oder Warenwert
100 %
+
Umsatzsteuerbetrag (7 % oder 19 %)
19 %
=
Bruttobetrag oder Rechnungsbetrag
119 %

Was steht auf der Rechnung für ein Anlagegut?


Tabelle in neuem Fenster öffnen
 
Nettobetrag oder Preis
 
 
des Gutes oder Anschaffungskosten
100 %
+
Umsatzsteuerbetrag (7 % oder 19 %)
19 %
=
Bruttobetrag oder Rechnungsbetrag
119 %

Letztlich geht es um 3 Eurobeträge und 3 Prozent-Sätze in 3 Zeilen auf einer Rechnung, z. B.:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
1.
Netto
100 %
400 €
2.
Umsatzsteuer
19 %
76 €
3.
Brutto
119 %
476 €

In Aufgaben steht für die erste Zeile oft:

„Die Ware hat einen Wert von 400 €.“ oder „Der Nettobetrag macht 400 € aus.“

Für die zweite Zeile lautet der Text in Aufgaben:

„Die Umsatzsteuer beträgt 76 €.“ oder „Für ...

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