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Rechenaufgaben rundherum um die Umsatzsteuer
Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer, Vorsteuer oder Einfuhrumsatzsteuer, umsatzsteuerbefreit oder umsatzsteuerpflichtig, Kleinunternehmer oder nicht – das sei heute mal alles hintenangestellt. Hier geht es nur ums Rechnen. Ein paar Vorgaben und wir starten. Mach mit!
Vorgaben
Der Regelsteuersatz ist 19 %, der ermäßigte Steuersatz 7 %. Den Wert, von dem die Umsatzsteuer berechnet wird, nennt man im Gesetz die Bemessungsgrundlage. Ob Umsatzsteuer oder Vorsteuer ist für die Rechenwege egal.
Was steht auf einer Warenrechnung?
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Nettobetrag oder Preis | ||
der Ware oder Warenwert | 100 % | |
+ | Umsatzsteuerbetrag (7 % oder 19 %) | 19 % |
= | Bruttobetrag oder Rechnungsbetrag | 119 % |
Was steht auf der Rechnung für ein Anlagegut?
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Nettobetrag oder Preis | ||
des Gutes oder Anschaffungskosten | 100 % | |
+ | Umsatzsteuerbetrag (7 % oder 19 %) | 19 % |
= | Bruttobetrag oder Rechnungsbetrag | 119 % |
Letztlich geht es um 3 Eurobeträge und 3 Prozent-Sätze in 3 Zeilen auf einer Rechnung, z. B.:
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1. | Netto | 100 % | 400 € |
2. | Umsatzsteuer | 19 % | 76 € |
3. | Brutto | 119 % | 476 € |
In Aufgaben steht für die erste Zeile oft:
„Die Ware hat einen Wert von 400 €.“ oder „Der Nettobetrag macht 400 € aus.“
Für die zweite Zeile lautet der Text in Aufgaben:
„Die Umsatzsteuer beträgt 76 €.“ oder „Für ...