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Die elektronische Rechnung
Am ist eine wichtige Gesetzesänderung in Kraft getreten, die auch alle Unternehmen des Groß- und Außenhandels betrifft: Die Pflicht, Rechnungen elektronisch empfangen zu können.
Das Thema „Rechnungsstellung“ und die neue gesetzliche Regelung sind Schnittstellen zwischen dem Lernfeld 2 (Aufträge kundenorientiert bearbeiten) des ersten Ausbildungsjahres und dem Lernfeld 9 (Geschäftsprozesse mit digitalen Werkzeugen unterstützen) im zweiten Ausbildungsjahr.
E-Rechnung? Was ist das?
Eine Rechnung, die als PDF-Datei versandt wird, gilt nicht i. S. d. Umsatzsteuerrechts als elektronische Rechnung, sondern wird wie eine Rechnung in Papierform als „sonstige Rechnung“ eingestuft und ist als solche nur noch im Ausnahmefall zulässig. Um eine elektronische Rechnung handelt es sich dann, wenn sie der Norm für elektronische Rechnungsstellung CEN-Norm EN 16931 entspricht, d. h. in einem elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und automatisiert weiterverarbeitet werden kann. Das trifft zurzeit auf Rechnungen vor allem im Dateiformat XML zu. Daten in diesem Format sind nur mithilfe eines Visualisierungsprogramms für das menschliche Auge lesbar. Da der tiefere Sinn der ne...