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BFH Urteil v. - III B 150/93

Gesetze: InvZulG § 2

Leitsatz

Die InvZ kann nur für bewegliche WG gewährt werden. Glasgewächshäuser sind nach st. Rspr. Gebäude und daher nicht zulagenbegünstigt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 826
BFH/NV 1995 S. 826 Nr. 9
UAAAA-97301

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