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IDW | Folgen einer nicht zeitgerechten CSRD-Umsetzung
Das IDW hat am in einem Mitgliederrundschreiben über die möglichen Folgen einer nicht zeitgerechten CSRD-Umsetzung informiert. Das IDW hat hierzu ein unabhängiges juristisches Gutachten zur Beantwortung von Zweifelsfragen in Auftrag gegeben. Kernaussage des Mitgliederrundschreibens ist, dass, sofern das Gesetzgebungsverfahren zum CSRD-Umsetzungsgesetz nicht bis zum abgeschlossen wird und das Gesetz mithin nicht bis Jahresende 2024 in Kraft tritt, der gegenwärtige Rechtsrahmen zur nichtfinanziellen (Konzern-)Berichterstattungspflicht für 2024 weiterhin Gültigkeit hat.S. 27
In der Konsequenz wären große haftungsbeschränkte kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie große Kreditinstitute und große Versicherungsunternehmen mit im Jahresdurchschnitt me...