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NWB Nr. 2 vom

Ertragsteuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen

Prof. Dr. Clemens Wangler und Sarah-Marie Wagner

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 erfolgte im Hinblick auf die Besteuerung von Photovoltaikanlagen ein gravierender Systemwechsel. Durch die Einführung der Steuerbefreiungsvorschrift (§ 3 Nr. 72 EStG) gewinnt bei natürlichen Personen die Frage, ob der Betrieb der Photovoltaikanlage einen eigenständigen Gewerbebetrieb oder einen unselbständigen Teil eines vorhandenen Betriebs darstellt, erheblich an Bedeutung, insbesondere im Hinblick auf die Konsequenzen für den Betriebsausgabenabzug nach § 3c Abs. 1 EStG und für die Bildung und Auflösung eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG.

Eigenständiger Gewerbebetrieb „Photovoltaikanlage“

[i]Martz, Fotovoltaik-Anlage, Grundlagen, NWB ZAAAE-28828 Wird der mit einer Photovoltaikanlage erzeugte Strom teilweise in einem (anderen) Gewerbebetrieb des Betreibers verbraucht, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu differenzieren, ob es sich um eigenständige Betriebe oder einen einheitlichen Gewerbebetrieb handelt ( BStBl 2023 I S. 1494, Rz. 26; , NWB UAAAD-58775, Rz. 23).

[i]Eigenständiger Gewerbebetrieb „Photovoltaikanlage“Lässt sich ein organisatorischer, wirtschaftlicher oder finanzieller Zusammenhang nicht feststellen, handelt es sich um mehrere Gewerbebetriebe i. S. des § 15 EStG, d...BStBl 1997 II S. 573