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DSGVO | Kein Akteneinsichtsrecht nach der DSGVO
§ 2a Abs. 5 Nr. 2 AO ordnet die entsprechende Geltung der Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Informationen an, die sich auf identifizierte oder identifizierbare Körperschaften beziehen. Die DSGVO enthält keinen Anspruch auf Akteneinsicht.
Streitig ist das Bestehen eines Anspruchs der (klagenden) Kapitalgesellschaft auf Akteneinsicht in die bei einer Fachaufsichtsbehörde geführten Akten. Der Anspruch aus Art. 15 DSGVO bezieht sich auch auf interne Vermerke, Aktennotizen, Bearbeitungsvermerke und interne Kommunikation. Denn auch diese Unterlagen können personenbezogene Daten enthalten. Die DSGVO sieht allerdings keinen Anspruch auf Akteneinsicht, sondern lediglich einen Auskunftsanspruch gegenüber dem für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen vor. Es handele sich bei der Gewährung von Akteneinsicht um ein Aliu...