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StuB 1/2025 S. 30

Neufassung von IDW RS IFA 1 zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten bei Gebäuden

Die neu gefasste IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten bei Gebäuden in der Handelsbilanz (IDW RS IFA 1 n. F.) ist am vom Immobilienwirtschaftlichen Fachausschuss (IFA) verabschiedet und am vom Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) billigend zur Kenntnis genommen worden.

Die Stellungnahme wurde insbesondere um Regelungen zur Behandlung von Kosten einer energetischen Sanierung ergänzt. Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung, den Gebäudebestand bis 2045 klimaneutral zu sanieren, sind solche Investitionen nach Auffassung des IFA bei der Beurteilung der Gebäudequalität stärker zu berücksichtigen.

Die Änderungen betreffen im Wesentlichen:

  • die Erweiterung eines Gebäudes durch bauliche Maßnahmen (erläutert am B...