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STFAN Nr. 1 vom

Trotz Ampel-Aus: Bundestag beschließt JStG 2024

Dipl.-Kfm. Dipl.-Finw. André Reineke

Der Bundesrat hat am das JStG 2024 verabschiedet und dabei im Vergleich zum Regierungsentwurf eine Vielzahl von Änderungen vorgenommen. Der folgende Beitrag stellt somit ein im Vergleich zum Entwurf deutlich verändertes Gesetz vor.

Änderungen und Neuregelungen des EStG

  • Änderungen bei der Übermittlung der E-Bilanz (§ 5b Abs. 1 EStG) – neu im Vergleich zum Regierungsentwurf

  • Buchwertübertragung zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften

  • Neufassung des § 7a Abs. 9 EStG (Gebäudeabschreibung nach Ablauf einer Sonderabschreibung) – neu

  • Kinderbetreuungskosten – neu

  • Entgelte von Dritter Seite – neu

  • Streichung des besonderen Verrechnungskreises für Termingeschäfte gem. § 20 Abs. 6 Sätze 5 und 6 EStG

  • Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte bei Gesamthandsgemeinschaften gem. § 23 Abs. 1 Satz 4 EStG – neu

  • Abzug von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastungen gem. § 33a Abs. 1 Satz 12 EStG – neu

  • Zahlungsnachweis bei Pflege- und Betreuungsleistungen gem. § 35a Abs. 5 EStG

  • Lohnsteuer-Jahresausgleich gem. § 42b EStG

Änderungen und Neuregelungen des UStG

  • Ort der Sonstigen Leistung bei kulturellen, künstlerischen, wissenschaftlichen, unterrichtenden, sportlichen, unterhaltenden oder ähnlichen Leistungen (§ 3a Abs. 3 UStG)

  • Neuregelung der Kleinuntern...

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