Familienkasse; Kindergeld; Passivlegitimation; Zuständigkeit
Rechtsfrage
Passivlegitimation der Familienkasse Zentraler Kindergeldservice in Sachsen-Anhalt Nord (Standort Magdeburg):
Ist der Vorstandsbeschluss der Bundesagentur für Arbeit Nr. 12/2022 vom , soweit er die Zuständigkeit der Familienkasse Sachsen-Anhalt Nord der Bundesagentur für Arbeit, Zentraler Kindergeldservice, Standort Magdeburg, betrifft, hinreichend bestimmt mit der Folge, dass ein Zuständigkeitswechsel auf den Zentralen Kindergeldservice wirksam ist?
Gesetze: FGO § 63, FVG § 5 Abs 1
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.12.2024):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
RAAAJ-82066