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NWB Nr. 1 vom Seite 20

Aktuelles zum Grundfreibetrag gem. § 32a Abs. 1 EStG und zum Unterhaltsaufwand nach § 33a EStG

Neuregelungen schaffen mehr neue Probleme als Lösungen

Michael Seifert

[i]Schmidt, Unterhaltsleistungen (Zivilrecht, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen), Grundlagen, NWB BAAAF-66524 Durch das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 v.  (BGBl 2024 I Nr. 386) hat der Gesetzgeber den Grundfreibetrag für den VZ 2024 von bislang 11.604 € auf 11.784 € erhöht. Offen ist, ob diese Erhöhung vor dem Hintergrund der höheren Sozialleistungen, und zwar bereits ab dem VZ 2023, verfassungsgemäß ist. Folgewirkung hat die gegenwärtig geführte Diskussion unmittelbar auch auf den Unterhaltsabzugshöchstbetrag nach § 33a Abs. 1 EStG, da diese Vorschrift auf den Grundfreibetrag verweist. [i]Bleschick in Kanzler/Kraft/Bäuml/Marx/Hechtner/Geserich, EStG Kommentar, 9. Aufl. 2024, § 33aBeim Steuerabzug von Unterhaltsaufwendungen ist zudem eine durch das JStG 2024 beschlossene Rechtsänderung zu beachten. Danach wird bei Geldzuwendungen ab 2025 die Überweisung auf das Konto des Unterhaltsempfängers verlangt. Erste Diskussionen zeigen, dass sich entgegen der Gesetzesbegründung durch das Überweisungserfordernis mehr neue Probleme ergeben als gelöst werden.

I. Grundfreibetrag

Der [i]Erhöhung des GrundfreibetragsBundestag hat am das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 verabschiedet (BR-Drucks. 531/24 v. ). Der Bundesrat hat diesem Gesetz am zugestimmt (BR-Drucks. 531/24 [B] v....