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NWB Nr. 51 vom Seite 3648

Die Steuerermäßigung für Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Abs. 1 EStG

Grundlagen und aktuelle Entwicklungen (Teil 1)

Prof. Dr. Hans-Joachim Kanzler

[i]Schmidt, Unterhaltsleistungen (Zivilrecht, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen), Grundlagen, NWB BAAAF-66524 Zwei neuere umfassende BMF-Schreiben zur Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen nach § 33a Abs. 1 EStG, eine gesetzliche Änderung dieser Vorschrift und die zu dieser Steuerermäßigung ergangene neuere Rechtsprechung sind Anlass für eine aktuelle Gesamtdarstellung des Themas. Nach mehr als einem Jahrzehnt hat das BMF mit den beiden Schreiben v.  (BStBl 2022 I S. 617 und S. 623) zu § 33a Abs. 1 EStG Überarbeitungen seiner Schreiben v.  (BStBl 2010 I S. 582 und S. 588) veröffentlicht, die jeweils mit den Überschriften „Allgemeine Hinweise zur Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung“ und „Berücksichtigung von Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG)“ versehen waren. Beide Schreiben setzen auch die zu § 33a Abs. 1 EStG ergangene Rechtsprechung des BFH um. Im Übrigen hat der Gesetzgeber erkannt, dass die laufenden Betragsanpassungen des Unterhaltshöchstbetrags an die inflationsbedingten Anhebungen des tariflichen Grundfreibetrags durch eine gleitende oder dynamische Verweisung wesentlich vereinfacht werden können. Nach § 33a Abs. 1 EStG i. d. F. des Inflationsausgleichsgesetzes (InflAusG) v. (BGBl 2022 I S. 2230) sind die Unterhaltsaufwendungen nun bis zur Höhe des ...