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StuB Nr. 1 vom Seite 29

E-Rechnungen: FAQ des BMF und ELSTER-Visualisierungsprogramm

StB Michael Seifert

Das BMF geht auf seiner Internetseite zum Thema Einführung der obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung zum auf Detailfragen näher sein. Mandanten könnten auf die dortigen Ausführungen verwiesen werden. Zudem wird in dem ELSTER-Portal des Online-FA eine Möglichkeit gegeben, E-Rechnungen visualisieren zu lassen (vgl.: www.elster.de/eportal/e-rechnung).