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Arbeitsverhältnis | Erstattungsanspruch wegen nachentrichteter Lohnsteuerzahlungen
Die Beteiligung eines Arbeitnehmers an einem virtuellen Aktienoptionsprogramm kann an die Arbeitsleistung anknüpfen und daher den steuerpflichtigen Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit unterfallen. Ein Arbeitgeber kann, wenn er von diesen Einkünften des Arbeitnehmers zu wenig Lohnsteuern einbehalten und an das Finanzamt abgeführt hat, nach Inanspruchnahme und Zahlung weiterer Lohnsteuer deren Erstattung verlangen (§ 426 Abs. 1 Satz 1 BGB i. V. mit § 42d Abs. 1 Satz 1 EStG).
Der Arbeitnehmer machte u. a. eine „Nettozahlung“ geltend. Weder die Arbeitgeberin noch die Konzernmutter hatten sich allerdings verpflichtet, eine Steuerschuld des Arbeitnehmers zu übernehmen. Anhaltspunkte dafür, dass die Arbeitsvertragsparteien eine Nettolohnvereinbarung getroffen oder in einer anderen Weise zum Ausdruck gebracht hätten, dass in ...