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NWB BB 1/2025 S. 3

Corona-Hilfen: Neues Rückmeldeverfahren in NRW

Das neue Rückmeldeverfahren der NRW-Soforthilfen für Corona des Jahres 2020 ist gestartet. Seit Ende Oktober 2024 werden Empfänger per E-Mail aufgefordert, ihre Rückmeldung abzugeben. Für eine Antwort haben die Betroffenen dann bis Ende Februar 2025 Zeit. Wer sich nicht meldet, muss die Soforthilfen vollständig zurückzahlen.

Hintergrund für diese Vorgehensweise ist, dass NRW in der ersten Phase der Corona-Pandemie 4,5 Mrd. € als Hilfsprogramm vor allem für Solo-Selbständige und Freiberufler aufgesetzt hat, um deren Existenz zu sichern. Dabei stimmten kurzfristig die Angaben auf den Seiten des Ministeriums nicht mit denen der Anträge überein. Dies dürfe nicht zum Nachteil der Unternehmer und Selbständigen gehen, hatten die Richter des OVG Münster im Frühjahr 2023 ausg...