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IDW | Hinweis neue Webadressen für den Bestätigungsvermerk bei Auslagerung eines Teils der Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers
Abschlussprüfer können die Beschreibung ihrer Verantwortlichkeiten bei der Abschlussprüfung im Bestätigungsvermerk teilweise durch Verweis auf Ausführungen dazu auf der Internetseite des IDW abkürzen. Hierzu müssen sie im Bestätigungsvermerk die korrekte Webadresse angeben, unter der die sonst in den Bestätigungsvermerk aufzunehmenden Beschreibungen abrufbar sind. Das IDW weist aktuell darauf hin, dass sich diese Webadressen mit den jüngsten Änderungen in der IDW PS 400er-Reihe zum Bestätigungsvermerk (siehe dazu auch Philipps, WP Praxis 12/2024 S. 358 NWB LAAAJ-79334) ebenfalls geändert haben.
Die nun in der Version 3 geltenden neuen Webadressen dafür sind auf der Internetseite des IDW unter https://go.nwb.de/hqf5o hinterlegt. Sie gelten erstmals für Abschlussprüfunge...