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STFAN Nr. 1 vom Seite 8

Abzinsung von Rückstellungen

Von Dipl.-Kfm. (FH) Udo Cremer

Bei der Abzinsung von Rückstellungen ist zwischen Handels- und Steuerrecht zu differenzieren: Handelsrechtlich sind Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr zum Bilanzstichtag mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abzuzinsen. Steuerrechtlich sind Rückstellungen für Verpflichtungen mit einem Zinssatz von 5,5 % p. a. abzuzinsen. Der Beitrag setzt die in STFAN 07/2023 begonnene und in den STFAN-Ausgaben 02, 06 und 08/2024 fortgeführte Rückstellungs-Reihe fort.

Einführung

Der Jahresabschluss hat u. a. sämtliche Schulden zu enthalten, die grundsätzlich in der Bilanz des Schuldners auszuweisen sind (§ 246 Abs. 1 Satz 3 HGB). Bei der Bewertung fordert der Gesetzgeber Vorsicht, d. h. alle namentlich vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, sind zu berücksichtigen, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 1 HGB).

Rückstellungen im Handelsrecht

Abzinsungspflicht

Rückstellungen sind gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags an...

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Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
STFAN - Die Steuerfachangestellten