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Das neue Postgesetz – was ändert sich?
Das neue „Gesetz zur Modernisierung des Postrechts“ löst Regelungen aus den 1990er Jahren ab, die der zunehmenden Digitalisierung und dem wachsenden Onlinehandel mit einem starken Anstieg der Paketmengen bei gleichzeitig deutlichem Rückgang der Briefmengen nicht mehr gewachsen sind. Zum gelten neue Rahmenbedingungen zu Brieflaufzeiten, zum Paketversand und zum bundesweiten Filialnetz, die diese Entwicklungen berücksichtigen und die Mitarbeitenden in der Postversorgung schützen sollen.
Ausgangssituation und Ziele des Postmodernisierungsgesetzes
Mit der Postreform von 1989 wurde das Postwesen in Deutschland grundlegend umstrukturiert. Neben zahlreichen Organisationsreformen erfolgte auch eine Politik der schrittweisen Marktöffnung. Die Tabelle zeigt die damalige Entwicklung.
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Politik der schrittweisen Marktöffnung des Postmonopols | |
Jahr/Datum | Gegenstand der Marktöffnung |
bis 1989 | Monopol für die Beförderung von Briefen liegt bei der Deutschen Bundespost. |
1989 | Marktöffnung für die Beförderung von Briefen zu einem Entgelt von mehr als 0,10 DM. |
Massensendungen mit einem Gewicht von mehr als 250 g werden für den Wettbewerb geöffnet. | |
Massensendungen mit einem Gewicht ... |