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IWB Nr. 23 vom Seite 949

Wegzug aus Deutschland nach Dubai

Praxisrelevante steuerliche Implikationen und Fallstricke

Dr. Benjamin S. Cortez und Andreas Lang

Die Anzahl steuerlich motivierter Wegzüge von Deutschland in die Vereinigten Arabischen Emirate bzw. speziell in das Emirat Dubai nimmt stark zu. Hierbei werden einerseits teilweise deutsche steuerliche Konsequenzen in Bezug auf eine weiterhin bestehende unbeschränkte bzw. beschränkte Steuerpflicht außer Acht gelassen. Auch kommt es in der Praxis oft zur Anwendung der erweiterten beschränkten Steuerpflicht sowie der deutschen Wegzugbesteuerung, sei es hinsichtlich der Anteile an deutschen Kapitalgesellschaften oder – dies ist in der Praxis häufig zu beobachten – hinsichtlich der Anteile an einer Kapitalgesellschaft, die bereits vor dem Wegzug in den Vereinigten Arabischen Emiraten gegründet wurde. Andererseits ist zu beobachten, dass auch die Vereinigten Arabischen Emirate in den letzten Jahren einige lokale Steuern eingeführt haben. Neben einer Mehrwertsteuer kann es seit 2023 auch zu einer Körperschaftsteuerpflicht für Unternehmen kommen. Es gilt deshalb vor einem Wegzug die deutschen und die lokalen steuerlichen Rahmenbedingungen in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) zu würdigen – bestenfalls mit entsprechendem zeitlichen Vorlauf zu einem tatsächlichen Wegzug, um den im Folgenden geschilderten steuerlichen Implikationen und Fallstricken frühzeitig planerisch entgegentreten zu können.

Kernaussagen
  • Wird mit einem Wegzug aus Deutschland in die Vereinigten Arabischen Emirate bzw. nach Dubai regelmäßig davon ausgegangen, dass damit die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland endet und man fortan keiner deutschen Besteuerung mehr unterliegt, so wird in der Praxis von Wegziehenden oft vernachlässigt, dass u. U. weiterhin eine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland begründet wird. Da zwischen Deutschland und den VAE derzeit kein DBA besteht, unterliegt das Welteinkommen des Steuerpflichtigen in diesen Fällen ohne Beschränkung der Besteuerung in Deutschland.

  • Viele Steuerpflichtige sind sich nicht der Reichweite und Konsequenzen der beschränkten Steuerpflicht in Deutschland bewusst. Bei einem Wegzug aus Deutschland in die VAE kommt es regelmäßig zur Anwendung der erweiterten beschränkten Steuerpflicht, da die VAE derzeit keine Einkommensteuer erheben und somit als Niedrigsteuerland qualifizieren.

  • Auch in Dubai werden mittlerweile einige Steuern erhoben. Neben einer Mehrwertsteuer wurde auch eine Körperschaftsteuer für bestimmte Unternehmen (außerhalb der Freihandelszonen) eingeführt.S. 950