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NWB Nr. 49 vom Seite 3381

Steuerliche Hinweise und Dispositionen zum Jahresende 2024 – Teil 3: Konsequenzen und Handlungsbedarf nach steuerlichen Änderungen und Rechtsentwicklungen zum Jahresende

Orientierungen, Planungen und Gestaltungen

Klaus Korn und Dr. Martin Strahl

III. Konsequenzen und Handlungsbedarf nach steuerlichen Änderungen und Rechtsentwicklungen zum Jahresende

1. Dispositionen zur Optimierung von Abschreibungen

Durch das Wachstumschancengesetz v.  (BGBl 2024 I Nr. 108) ist die degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wieder eingeführt worden, die nach dem und vor dem angeschafft oder hergestellt werden. Dabei darf der AfA-Satz indes – anders als für zuvor begünstigte Investitionen – höchstens das Zweifache des bei linearer AfA in Betracht kommenden S. 3382Prozentsatzes betragen und 20 % nicht übersteigen. – Der Anwendungszeitraum der degressiven AfA – mit wiederum angehobenen Sätzen (das 2,5-fache des Prozentsatzes der linearen AfA, höchstens 25 %) – soll durch das Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG; vgl. BT-Drucks. 20/12778 v. ) auf Anschaffungen und Herstellungen begünstigter Anlage...