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Kommentierte Nachricht NWB EV 12/2024 S. 376

Solidaritätszuschlag | Verfassungsbeschwerde gegen den Solidaritätszuschlag 2020/21 – mündliche Verhandlung beim BVerfG am (BVerfG)

Auch Jahrzehnte nach dem Mauerfall und der Wiedervereinigung ist diese Thematik im steuerlichen Bereich weiter präsent: Nachdem der Solidaritätszuschlag nach dem Auslaufen des Solidarpakts II in 2020 weiter und seit 2021 aufgrund der Änderungen durch das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 v.  nur noch von „gut verdienenden“ Einkommensteuerpflichtigen sowie allen der Körperschaftsteuer unterliegenden Steuerpflichtigen erhoben wird, legten sechs Beschwerdeführer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein (Az. des BVerfG: 2 BvR 1505/20). Der guten Ordnung halber erfolgt hier noch der Hinweis, dass auf Kapitalerträge, die der sog. Kapitalertragsteuer mit grundsätzlich abgeltender Wirkung unterliegen, der Solidaritätszuschlag als Annexsteuer immer i. H....